KI-generierte Bilder kennzeichnen

Geändert am Mo, 3 Aug um 11:22 VORMITTAGS

    KI-generierte Bilder kennzeichnen: Der „KI-generiert"-Toggle

    Seit dem 2. August 2026 schreibt Art. 50 des EU AI Act vor, dass KI-generierte Bilder gekennzeichnet werden müssen, wenn sie sonst als echte Aufnahmen durchgehen würden. Im Seitenmanager kannst du dafür pro Bild einen „KI-generiert"-Toggle aktivieren.

    ✖ Wichtig – dieser Artikel ist übergeordnet: Der „KI-generiert"-Toggle gilt für jedes Modul, das Bilder enthält – u. a. Hero, Modul-Hintergründe, Kartenmodul, Ansprechpartner-Fotos und Slider. Die modulspezifischen Artikel verweisen auf diesen Artikel, statt die Kennzeichnungspflicht erneut zu erklären.

    Was ist neu?

    Im JobShop-Editor gibt es jetzt einen „KI-generiert"-Toggle bei jedem hochgeladenen Bild – sowohl bei Inhaltsbildern als auch bei Modul-Hintergrundbildern. Ist er aktiviert, zeigt das Frontend einen permanent sichtbaren Hinweis auf dem Bild an, gut lesbar auch auf mobilen Geräten und ohne Hover-Effekt.

    KI-generiert-Label auf einem Bild

    Für welche Bilder gilt die Kennzeichnungspflicht?

    BetrifftBetrifft nicht
    Hero-Bilder, Modul-Hintergrundbilder, Karten / Standortabbildungen, Ansprechpartner-Fotos, Slider-BilderLogos, Favicons, Icons, Award-Badges
    ℹ Info: Kurz gesagt: Auf einer typischen Karriereseite betrifft das fast jedes fotorealistische Bild. Ausgenommen sind nur Logos, Favicons, Icons und Award-Badges, da sie nicht fotorealistisch und damit außerhalb der gesetzlichen Definition sind.

    So aktivierst du die Kennzeichnung

    1
    Öffne die entsprechende Seite im Seitenmanager.
    2
    Klicke auf das Bild, das du kennzeichnen möchtest (Inhaltsbild oder Modul-Hintergrund).
    3
    Aktiviere im Bildmenü den Toggle „KI-generiert".
    4
    Seite speichern oder veröffentlichen – der Hinweis erscheint danach automatisch und dauerhaft sichtbar auf dem Bild im Frontend.
    KI-generiert-Toggle im Bildmenü

    Handlungsbedarf

    ⚠ Hinweis: Bestehende Bilder müssen nicht nachträglich gekennzeichnet werden – das bleibt freiwillig. Ab sofort gilt aber: Bei jeder erneuten Veröffentlichung oder jedem Speichern einer Seite muss der Toggle für KI-generierte Bilder aktiviert werden. Die korrekte Kennzeichnung liegt in der Verantwortung der Seitenbetreiber:in.

    Warum ist das wichtig?

    Verstöße gegen Art. 50 des EU AI Act können mit Bußgeldern von bis zu 15 Mio. € oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden. talentsconnect hostet und rendert die Bilder – die Betreiber:in der Karriereseite ist jedoch rechtlich verantwortlich. Der Toggle hilft dabei, dieser Pflicht einfach nachzukommen.


    Stand: August 2026 ✦ Sprache: Deutsch 

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